Fördermöglichkeiten für Privat- und Kleinvermietende

 

Als private Wohnungsinhaber*in oder kleinere Wohnungsgesellschaft haben Sie bei der Vermietung von Wohnraum an vordringlich wohnungssuchende Haushalte die Möglichkeit, Ihre Wohnung durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB finanziell fördern zu lassen und von attraktiven Sicherungsleistungen und Gewährleistungen der Stadt zu profitieren.

Mit dem Instrument „Ankauf von Belegbindungen“ sichern Sie zu, dass Ihre Wohnung für einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren an vordringlich wohnungssuchende Menschen vermietet wird und die Bruttokaltmiete in dieser Zeit den ortsüblichen Mietspiegel, sowie die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft gemäß SGB II und XII nicht überschreitet.

Der Antrag für die finanzielle Förderung ist beim Bezirksamt des Bezirkes, in dem die Wohnung liegt, zu stellen. Für nähere Informationen besuchen Sie gerne die Seite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank oder melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns.

Holen Sie uns als Träger mit ins Boot, mieten wir Ihre Wohnung zunächst für den Zeitraum von 12 Monaten an und vermieten diesen an Nutzer*innen der Stufe 3 weiter. Während dieser Zeit werder die Nutzer*innen intensiv von uns begleitet und beraten. Bei einem störungsfreien Verlauf, übernimmt der/die Nutzer*in schließlich den Mietvertrag.

Für das Jahr 2023 werden neue Förderprogramme gelten. Diese sind allerdings noch nicht veröffentlicht. Sollten Sie prinzipiell an einer finanziellen Förderung Ihrer Vermietung interessiert sein, melden Sie sich gerne bei uns. Wir kontaktieren Sie dann, sobald es neue Richtlinien gibt und informieren Sie gerne darüber.

Norman Hannappel

Ansprechpartner Anmietungen

040 / 76 49 24 09

hannappel@wohnen-mit-begleitung.de

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