Was ist die Stufe 3?

Die Hamburger Sozialbehörde unterscheidet bei wohnungsuchenden Menschen nach drei Stufen des Unterstützungsbedarfs von Stufe 1 bis 3. In Stufe 3 sind die besonders bedürftigen Menschen, die eine indviduelle Unterstützung beim Aufbau eines langfristigen Mietverhältnisses und der Weiterentwicklung persönlicher Ziele verlangen. Die konkrete Einstufung der Wohnungssuchenden in das Hilfesystem der Stufe 3 erfolgt durch die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Alle Nutzer:innen der Stufe 3 erhalten schließlich eine Dringlichkeitsbestätigung und werden von den bezirklichen Fachstellen an die jeweiligen Träger und Projekte vermittelt.

Wohnen mit Begleitung ist eines von fünf Projekten in Hamburg, die von der Sozialbehörde mit der Anmietung und Weitervermietung von Wohnraum an wohnungslose Menschen nach dem Stufe 3-Modell beauftragt sind.

Erste Phase der Zusammenarbeit

Die Hilfestruktur der Stufe 3 läuft in zwei Phasen ab: In einem Erstgespräch zwischen der zuständigen Fachstelle, dem durchführenden Träger (z.B. Mook Wat e.V.) und den interessierten Nutzer:innen werden das Konzept, die Arbeitsweisen und die Besonderheiten des Projekts und der Stufe 3 erläutert. Wenn sich alle Beteiligten auf gemeinsame Ziele und eine Zusammenarbeit geeinigt haben, beginnt die sogenannte “Anbahnungsphase”. Dabei geht es zunächst darum, sich über eine Zusammenarbeit zu verständigen und gemeinsam die Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe der Nutzer:innen zu identifizieren. Daraufhin werden erste Schritte unternommen, die für den Bezug einer Wohnung erforderlich sind oder die den Nutzer:innen besonders wichtig sind.

Das Ziel dieser Phase besteht darin, die zuvor oft jahrelang wohnungslosen Menschen auf ihre zukünftige Lebenssituation als Mieter:innen vorzubereiten und einen geeigneten Wohnraum zu finden. Im Verlauf der Anbahnungphase werden die Nutzer:innen daher bei möglichen Vermieter:innen vorgestellt, die aufgrund eines Kooperationsvertrags mit der Stadt Hamburg ein Kontingent an Wohnungen für vordringlich wohnungslose Haushalte bereitstellen. Sobald die passende Wohnung gefunden ist, mietet der durchführende Träger (also z.B. Mook Wat e.V.) diese über einen Zeitraum von 12 Monaten an und vermietet sie an die Nutzer:innen weiter. Neben dem Nutzungsvertrag über den Wohnraum, wird zusätzlich eine “Beratungs- und Unterstützungsvereinbarung” geschlossen. In dieser Vereinbarung verpflichten sich der Träger und die Nutzer:innen zu einer intensiven Zusammenarbeit, um gemeinsame Ziele zu bearbeiten und Hindernisse zu beseitigen, die einer langfristigen Wohnungsintegration entgegenstehen könnten.

Beratungs- und Unterstützungsphase

Mit Beginn des Mietvertrags und dem Einzug in die Wohnung beginnt die “Beratungs- und Unterstützungsphase” im eigenen Wohnraum. In den ersten Wochen wird diese Zeit dafür genutzt, die Nutzer:innen bei der Renovierung und Einrichtung der neuen Wohnung zu unterstützen. Zudem werden die Nutzer:innen zu sämtlichen mietrelevanten Anforderungen beraten und schrittweise dazu angeleitet, diese selbstständig zu übernehmen und damit die Verantwortung zu tragen. Dazu gehören beispielsweise die Organisation und Einhaltung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag oder auch gegenüber den Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser oder Gas.

Neben den mietrelevanten Anforderungen stehen auch die individuellen Probleme, Anliegen und Wünsche der Nutzer:innen im Fokus der Zusammenarbeit. Durch den Bezug einer Wohnung können Themen bearbeitet werden, die während der Wohnungslosigkeit oft nicht erreichbar schienen.  Das Ziel besteht darin, die Lebenssituation der Klient:innen zu stabilisieren und ihre Selbständigkeit und Eigeninitiative zu stärken. Die einzelfallorientierte Begleitung erfolgt daher flexibel, bedarfs- und bedürfnisorientiert und passt sich so an die Geschwindigkeit der Nutzer:innen an.

Abschluss der Hilfe

Die Hilfe der Stufe 3 ist meist nach Ablauf der 12-monatigen Nutzungszeit und mit der Übernahme des Hauptmietvertrags durch die Nutzer:innen beendet. Sollte sich während der 12-monatigen Beratungs- und Unterstützungsphase herausstellen, dass bestimmte Problemfelder auch über den Zeitraum hinaus bearbeitet werden müssen, können weiterführende Hilfen installiert werden.  In Einzelfällen und nach Zustimmung der Fachstelle kann auch nach der Übernahme des Hauptmietvertrages noch eine nachgehende Beratung durch die Träger erfolgen. Sollte es in Ausnahmefällen jedoch während der einjährigen Beratungs- und Unterstützungsphase zu Konflikten und Problemen kommen, die so schwerwiegend sind, dass eine Übernahme des Mietvertrags nicht möglich ist, muss das Mietverhältnis gekündigt werden.

Auch wenn die offizielle Hilfe mit Übergabe des Mietvertrags abgeschlossen ist, entspricht es dem Selbstverständnis von Wohnen mit Begleitung auch darüber hinaus für Vermieter:innen und Nutzer:innen ansprechbar zu bleiben, um bei eventuell später auftauchenden Schwierigkeiten zu vermitteln oder an andere Hilfesysteme weiter zu leiten.

Für Vermieter:innen haben wir unser spezielles Leistungsangebot bei einer Vermietung an Wohnen mit Begleitung hier zusammengefasst.

Um ein ehrliches und vollständiges Bild über unsere Arbeit zu ermöglichen, haben wir zudem drei Nutzer:innen unseres Projektes um ein Interview gebeten. Sie geben uns einen sehr persönlichen Einblick in ihr Zuhause und lassen uns nachfühlen, welch immens wichtigen Stellenwert die eigene Wohnung hat.

Das Konzept der Stufe 3 im Überblick:

START

  • Einstufung in die Stufe 3 und Vermittlung an einen Träger durch die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle

“Anbahnungsphase” -> ca. 6 Monate

  • Ermittlung der Unterstützungsbedarfe & Verständigung der Zusammenarbeit
  • Vorbereitung auf die Lebenssituation als künftige Mieter:innen
  • Wohnungsakquise & Anmietung /Weitervermietung der Wohnung an die Nutzer:innen

„Beratungs- und Unterstützungsphase“ -> 12 Monate

  • Renovierung, Wohnungsbezug und Einrichtungsbeschaffung
  • Organisation und Einhaltung sämtlicher (Zahlungs-) Verpflichtungen
  • Bearbeitung individueller Problemfelder
  • Stabilisierung der Lebenssituation
  • Bei Bedarf: Anbindung an weiterführende Hilfen

ZIEL

  • Übernahme des Hauptmietvertrages und nachhaltige Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses
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