
Was ist die Stufe 3?
Wohnen mit Begleitung ist eines von fünf Projekten in Hamburg, die von der Sozialbehörde mit der der Anmietung und Weitervermietung von Wohnraum an wohnungslose Menschen nach dem Stufe 3 Modell beauftragt sind. Die Einstufung in das Hilfesystem der Stufe 3 erfolgt durch die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Gründe für die Einstufung sind meist komplexe Problemlagen, die eine individuelle Unterstützung der wohnungslosen Menschen beim Aufbau eines langfristigen Mietverhältnisses und der Weiterentwicklung persönlicher Ziele verlangen. Alle Nutzer*innen der Stufe 3 erhalten schließlich eine Dringlichkeitsbestätigung und werden von den bezirklichen Fachstellen an die jeweiligen Träger und Projekte vermittelt.
Anbahnungsphase:
Die Hilfestruktur der Stufe 3 läuft klassisch in zwei Phasen ab. In einem gemeinsamen Erstgespräch zwischen der fallzuständigen Fachstelle, dem durchführenden Träger und den interessierten Nutzer*innen werden das Konzept, die Arbeitsweisen und die Besonderheiten des Projektes und der Stufe 3 erläutert. Wenn sich alle Beteiligten auf gemeinsame Ziele und eine Zusammenarbeit geeinigt haben, beginnt die sogenannte “Anbahnungsphase”. Im Fokus dieser Anbahnungszeit stehen zunächst die Verständigungen über die Zusammenarbeit und die Ermittlungen der Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe der Nutzer*innen. Daraufhin werden erste Schritte unternommen, die für den Bezug einer Wohnung erforderlich sind oder die seitens der Nutzer*innen akut bearbeitet werden wollen.
Das Ziel dieser Phase besteht darin, die Nutzer*innen auf ihre zukünftige Lebenssituation als Mieter*innen vorzubereiten und einen geeigneten Wohnraum zu finden. Im Verlauf der Anbahnungphase werden die Nutzer*innen daher bei möglichen Vermietern vorgestellt, welche aufgrund eines Kooperationsvertrags mit der Stadt Hamburg ein Kontingent an Wohnungen für vordringlich wohnungslose Haushalte bereitstellen. Sobald die passende Wohnung gefunden ist, mietet das durchführende Stufe 3 Projekt diese über einen Zeitraum von 12 Monaten an und vermietet diese an die Nutzer*innen weiter. Neben dem Nutzungsvertrag über den Wohnraum, wird zusätzlich eine “Beratungs- und Unterstützungsvereinbarung” geschlossen. In dieser Vereinbarung verpflichten sich sowohl das Projekt als auch die Nutzer*innen zu einer intensiven Zusammenarbeit, um gemeinsame Ziele zu bearbeiten und sämtliche Gründe aus dem Weg zu räumen, die einer langfristigen Wohnungsintegration entgegenstehen könnten.
Beratungs- und Unterstützungsphase:
Mit Beginn des Mietvertrages und dem Einzug in die Wohnung beginnt die “Beratungs- und Unterstützungsphase” im eigenen Wohnraum. In der Anfangsphase wird diese Zeit insbesondere dafür genutzt, die Nutzer*innen intensiv bei der Renovierung und Einrichtung der neuen Wohnung zu unterstützen. Zudem werden die Nutzer*innen zu sämtlichen mietrelevanten Anforderungen beraten und im Verlauf sukzessive dazu angeleitet, diese selbstständig zu übernehmen und damit die Verantwortung zu tragen. Dazu gehören beispielsweise die Organisation und Einhaltung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag oder auch gegenüber den Versorgungsunternehmen für Strom, Wasser oder Gas.
Neben den mietrelevanten Anforderungen stehen auch die individuellen Problemfelder oder auch Anliegen und Wünsche der Nutzer*innen im Fokus der Zusammenarbeit. Durch den Bezug einer Wohnung können Themen bearbeitet werden, die während der Wohnungslosigkeit für die Nutzer*innen oft nicht erreichbar schienen. Das Ziel besteht darin, die Lebenssituation der Nutzer*innen zu stabilisieren und das Potential der Selbsthilfemöglichkeiten und Eigeninitiative zu stärken. Die einzelfallorientierte Begleitung der Nutzer*innen erfolgt daher flexibel, bedarfs- und bedürfnisorientiert und passt sich so an die Geschwindigkeit der Nutzer*innen an.
Abschluss der Hilfe:
Die Hilfe der Stufe 3 ist nach Ablauf der 12 monatigen Nutzungszeit und mit der Übernahme des Hauptmietvertrages von den Nutzer*innen in der Regel beendet. Sollte sich während der 12 monatigen Beratungs- und Unterstützungsphase herausstellen, dass bestimmte Problemfelder auch über den Zeitraum hinaus bearbeitet werden müssen, können weiterführende Hilfen installiert werden. In Einzelfällen und nach Zustimmung der Fachstelle kann auch nach der Übernahme des Hauptmietvertrages noch eine nachgehende Beratung durch die Träger erfolgen. Sollte es in Ausnahmefällen jedoch während der einjährigen Beratungs- und Unterstützungsphase zu Konflikten und Problemen kommen, die so schwerwiegend sind, dass eine Übernahme des Mietvertrages nicht möglich ist, muss das Mietverhältnis gekündigt werden.
Auch wenn die offizielle Hilfe mit Übergabe des Mietvertrages abgeschlossen ist, entspricht es dem Selbstverständnis von Wohnen mit Begleitung auch darüber hinaus für Vermietende und Nutzer*innen ansprechbar zu bleiben um bei eventuell später auftauchenden Schwierigkeiten zu vermitteln oder an andere Hilfesysteme weiter zu leiten.
Für Vermietende haben wir unser spezielles Leistungsangebot bei einer Vermietung an Wohnen mit Begleitung hier zusammengefasst.
Um ein ehrliches und vollständiges Bild über unsere Arbeit zu ermöglichen, haben wir zudem drei Nutzer*innen unseres Projektes um ein Interview gebeten. Sie geben uns einen sehr persönlichen Einblick in ihr Zuhause und lassen uns eindrücklich nachfühlen, welch immens wichtigen Stellenwert die eigene Wohnung hat.
Das Konzept der Stufe 3 im Überblick:
START
- Einstufung in die Stufe 3 und Vermittlung an einen Träger durch die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle
“Anbahnungsphase” -> ca. 6 Monate
- Ermittlung der Unterstützungsbedarfe & Verständigung der Zusammenarbeit
- Vorbereitung auf die Lebenssituation von Mieter*innen
- Wohnungsakquise & Anmietung /Weitervermietung der Wohnung an die Nutzer*innen
„Beratungs- und Unterstützungsphase“ -> 12 Monate
- Renovierung, Wohnungsbezug und Einrichtungsbeschaffung
- Organisation und Einhaltung sämtlicher (Zahlungs-) Verpflichtungen
- Bearbeitung individueller Problemfelder
- Stabilisierung der Lebenssituation
- Bei Bedarf: Anbindung an weiterführende Hilfen
ZIEL
- Übernahme des Hauptmietvertrages und nachhaltige Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses